Aktuelles
Blechhammerweiher aus der Vogelperspektive
Einladung zum Raubfisch-Cup am 02. November 2025
- diesmal am Badweiher in Enkenbach!!! -
Ausnahmsweise findet in diesem Jahr der Raubfisch-Cup nicht am Blechhammer sondern am Badweiher in Enkenbach statt. Grund hierfür sind notwendige Bestandsregulierungen beim Hecht. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, am Sonntag den 2. November von 08:30 bis 13:00 Uhr an dem Gemeinschaftsfischen teilzunehmen.
Angeln am Gelterswoog ab Oktober wieder möglich
Nach Gesprächen mit der Stadtverwaltung wurde es unserem Verein erneut erlaubt, den Gelterswoog im Rahmen des Besandsmonitorings von Oktober 2025 bis Ende Mai 2026 zu befischen. Hierfür stehen insgesamt 50 Erlaubnisscheine zur Verfügung. Erhalten können diese alle aktiven Vereinsmitglieder, die seit mehr als einem Jahr dem Verein angehören. Jugendliche dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Erlaubniskarte fischen. Wie bereits in der letzten Saison wird pro Erlaubniskarte ein Pfand von 20 € erhoben, welcher bei Rückgabe der Karte zusammen mit zugehöriger Fangmeldung (bis 31.05.26 abzugeben) wieder zurückerstattet wird. Für den Fang von Hechten gilt eine Entnahmebegrenzung von 3 Fischen im genannten Zeitraum.
Erlaubnisscheine können über unseren 2. Vorsitzenden Michael Kreutz nach individueller Terminvereinbarung bezogen werden. Jeder Interessent erhält hierzu zusätzlich noch ein ausführliches Infoblatt. M. Kreutz dient auch ansonsten zusammen mit den übrigen Mitgliedern der Arbeitsgruppe Gelterswoog (P. Nittner, F. Stephan, D. Herzhauser) als Ansprechpartner bei allen Fragen.
Geplant ist ebenfalls ein Aktionstag am Gelterswoog (z.B. Glühweinfischen) der rechtzeitig auf der homepage angekündigt wird und für den zwingend eine Anmeldung bei der Arbeitsgruppe Gelterswoog erforderlich ist.
Hinweis zum Angeln während Gemeinschaftsveranstaltungen oder Arbeitsdiensten
Aus gegebenen Anlass muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass an Tagen, an denen Gemeinschaftsfischen stattfinden, das Fischen an allen Vereinsgewässern untersagt ist. Bei Arbeitsdienstterminen ist an dem Gewässer wo der Arbeitsdienst stattfindet während der kompletten Dauer des Arbeitsdienstes das Fischen ebenfalls nicht gestattet. Die genauen Termine sind dem jährlich übersandten Fischer-Blatt sowie der Homepage des Vereins zu entnehmen.
Abgabe der jährlichen Fangmeldung
In seiner Sitzung vom 29.08.2023 hat der Vereinsvorstand die von der Mitgliederversammlung beschlossene Pflicht zur jährlichen Abgabe einer Fangmeldung wie folgt konkretisiert:
Die jährliche Fangmeldung ist von allen aktiven Mitgliedern bis spätestens 31.12. eines Jahres persönlich in der Geschäftsstelle abzugeben.
Mitglieder, die nicht in der Lage sind die Geschäftsstelle persönlich aufzusuchen können alternativ die Fangmeldung per Mail an sportfischer-kl@t-online.de einreichen.
Mit dieser Konkretisierung sollen in der Vergangenheit öfters geführte Diskussionen über den tatsächlichen Zugang der Fangmeldung vermieden werden.
Erinnerung: Hälterungsverbot für nicht zur Mitnahme vorgesehene Fische
Aus gegebenem Anlass sieht sich der Vereinsvorstand gezwungen, die Mitglieder nochmals an das in der Gewässerordnung verankerte Hälterungsverbot für nicht entnommene Fische zu erinnern. Somit dürfen Fische nur in ausreichend großen Setzkeschern gehältert werden wenn sie auch mitgenommen werden und zum Verzehr bestimmt sind. Ausnahmen gelten nur für Hegefischen.
Befahren des Weges am Blechhammer ist verboten!
Liebe Mitglieder, liebe Gastangler,
aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Befahren des Weges am Blechhammer nicht gestattet ist! Nur der Vorsitzende und der Arbeitsdienstleiter haben für den Arbeitsdienst eine Ausnahmegenehmigung. Auch das Befahren des Weges nur um Eure Angelutensilien an den Angelplatz zu bringen ist nicht gestattet!
Fangergebnis 2024
Bei den nachfolgend aufgeführten Fangergebnissen wurden die Angaben unserer Vereinsmitglieder sowie der Gastangler (Blechhammer) zugrunde gelegt. Von den Vereinsmitgliedern wurden bis 31.12.2024 insgesamt 150 Fangmeldungen abgegeben.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass jeder aktive Angler bis spätestens 31.12. seine Fangmeldung abzugeben hat. Ansonsten wird eine Gebühr von 40 € erhoben. |
Gewässer | Karpfen | Schleie | Forelle | Hecht |
Blechhammer | 13 | 11 | 0 | 10 |
Badweiher | 34 | 14 | 0 | 11 |
Schafweiher | 24 | 7 | 29 | 3 |
Gesamt | 71 | 32 | 29 | 24 |
Gewässer | Zander | Barsch | Aal | Weißfisch |
Blechhammer | 5 | 5 | 7 | 29,3 kg |
Badweiher | 6 | 2 | 2 | 9 kg |
Schafweiher | 13 | 0 | 2 | 16,1 kg |
Gesamt | 24 | 7 | 11 | 54.4 kg |
Wichtige Informationen zur Artenschonung
Bitte unbedingt beachten!
Aland, Giebel, Graskarpfen, Karausche, Koi-Karpfen und Stör sind ganzjährig geschont und dürfen nicht entnommen werden. Versehentlich gefangene Tiere sind schonend zurückzusetzen! |
Geänderte Kontoverbindung
Durch die Fusion von Stadt- und Kreissparkasse Kaiserslautern zur neuen Sparkasse Kaiserslautern wird der Verein der Sportfischer Kaiserslautern e.V. zukünftig nur noch eine Bankverbindung haben. Sämtliche Zahlungen seitens der Mitglieder sind nunmehr auf das Konto der Sparkasse Kaiserslautern mit der IBAN DE39 5405 0220 0000 3031 31 zu leisten
Allgemeine Infos zu den Gemeinschaftsfischen
Die Jugendfischen und die Fischen der Erwachsenen finden stets zusammen statt. Wegen der besseren Planbarkeit bekommen die einzelnen Fischen feste Termine.
Bitte nehmt an unseren Fischen teil!